Hallo liebe Freunde der Digitalen Fotografie, in der heutigen Folge von ZOOM – Dem Photo-Tutorial von sieweb, wird es etwas theoretisch. Wir wollen uns heute mit der Thematik Fotorecht auseinandersetzen, und da dieses Thema im allgemeinen den Rahmen für eine Ausgabe sprengen würde, habe ich beschlossen, das wir uns auf den Punkt Personenaufnahmen beschränken.

“Darf ich also Menschen auf offener Straße einfach Fotografieren, oder muss ich mir vorab die Genehmigung einholen?” Eine der Fragen die ich hier versuchen möchte zu beantworten.

Personenfotografien sind im Gegensatz zu Sachfotografien wesentlich kniffliger und es gibt eine Menge Dinge zu beachten. Also machen wir uns gleich mal ans Werk.

Fotografien von Menschen, wie verhält sich die Rechtsprechung? Darf ich die Fotos herstellen und später erst die Genehmigung einholen, wenn ich an die Veröffentlichung gehe?

Die deutsche Rechtsprechung tendiert hier klar: Schon die Herstellung von Personenaufnahmen stellt eine Persönlichkeitsverletzung dar. Die Begründung ist ebenso klar und eigentlich auch verständlich, ist eine Personenaufnahme erstmal erstellt, hat der Betroffene keinen Einfluss mehr auf das weitere Geschehen mit dieser Aufnahme.

Heißt im Klartext: Ich muss mir bereits vor dem Erstellen einer Personenaufnahme die Erlaubnis einholen.

Man kann diese sicher etwas aufweichen, den gerade wenn man einen schnellen Schnappschuss gemacht hat, ist es sicher möglich und auch unbedingt erforderlich nachher zu den Betroffenen Personen zu gehen und sich die Genemigung einzuholen.

Weiter wird hier wichtig, das man sich im Vorfeld überlegt, was mit dem Bild geschehen soll, soll das Bild im Internet veröffentlicht werden, ist es für eine Zeitung, usw.

Wie verhält es sich bei Gruppenaufnahmen, nehmen wir mal folgendes Beispiel. Ich möchte ein Riesenrad fotografieren und davor steht eine Gruppe von Menschen. Muss ich hier, wenn ich das Riesenrad fotografieren möchte, jeden einzelnen um Erlaubnis bitten?

Gruppenaufnahmen sind grundsätzlich mit einzelnen Personaufnahmen gleich zu setzen, heißt egal wie groß eine Gruppe ist, ich muss mir von jedem in dieser Gruppe die Erlaubnis einholen.

Interessant wird es, wenn wie in unserem Beispiel, die Menschen nicht Bild bestimmend sind, dann kann man sie als sog. Beiwerk bezeichnen und in diesen Fall muss man sich keine Erlaubnis einholen.

Aufnahmen von Gruppen in der Öffentlichkeit.

Bei Gruppenaufnahmen in der Öffentlichkeit, hat die deutsche Rechtsprechnung eine Ausnahmeregelung geschaffen.

Wenn ich jetzt beispielsweise einen Karnevalsumzug oder eine Demontration fotografieen möchte kann ich das tun ohne mir die entsprechenden Genehmigungen der einzelen Personen einzuholen.

Es Bedarf hier aber eine wesentlichen Einschränkung, ich darf nur die Gruppe selbst fotografieren, sobald ich innerhalb dieser Gruppe auf eine einzelne Person zoome, verhält es sich wie bei eine Einzelaufnahme.

Grundsätzlich muss aber noch zwischen eine zufälligen Zusammentreffen von Menschen und einer Versammlung unterschieden werden. Eine Versammlung setzt immer voraus das sich Menschen zu einem bestimmten Zweck versammelt haben, diese dürfen dann auch fotografiert werden, Menschen die sich zufällig an einen bestimmten Ort getroffen haben stellen keine Versammlung dar und müssen behandelt werden wie Gruppenaufnahmen.

Aufnahmen von Kindern. Gibt es eine Altersgrenze für die Genehmigung? 

Aufnahmen von Kindern sind im Grunde genommen, mit Aufnahmen von Erwachsenen gleichzusetzen.

Bei der Genehmigung der Aufnahmen, gibt es keine wirkliche Rechtsprechung man sagt das ca. 12 Jahre realistisch sind. Vorsicht ist dennoch geboten, wenn es um die Veröffentlichung von diesen Aufnahmen geht, dann sollte man schon die Genehmigung der Erziehungsberechtigten einholen.

Prominentenfotografie, wie verhält es sich wenn bei einer Versammlung eine Prominente Person vertreten ist.

Grundsätzlich brauche ich bei Einzelaufnahmen immer eine Genehmigung insbesondere wenn die Fotos zur Veröffentlichung bestimmt sind.

Eine Ausnahme gibt es bei Fotos von Prominenten. Hier hat der §22 Kunsturhebergesetz eine Ausnahme geschaffen, der besagt: Wenn eine Person in einem zeitgeschichtlichen Zusammenhang dargestellt werden, das die je auch ohne Einwilligung fotografiert werden dürfen.

Ich hoffe ich konnte euch jetzt etwas sensibilisieren was das Recht am Bild angeht, ohne euch den Spaß am Fotografieren zu verderben. Jeder sollte nun für sich entscheiden, wie weit er geht.

Ich denke solange man wie ich kein Geld mit den Bildern verdient, oder sie nicht in erster Linie zu diesem Zweck anfertigt kann man manche Punkte etwas lockern, dennoch sollte man sie im Hinterkopf behalten.

Sollten euch noch Fragen oder Anregungen auf der Seele brennen, dann wie immer raus damit.

Nun wünsche euch viel Spaß beim Fotografieren, und würde mich freuen wenn ihr auch das nächsten  Mal wieder da seit wenn es heißt “ZOOM – Das PHOTO-Tutorial” von sieweb.